Zusammenfassend sieht das BMEL die Länder in der Pflicht (Zuständigkeiten werden mal wieder hin und her geschoben). Soweit Niedersachsen tatsächlich Tiertransporte in Länder, in denen die Tiere nachweislich alle betäubungslos geschächtet werden, zeitnah unterbinden möchte, bliebt wohl nur die Anpassung der Prüfungsmaßstäbe. Hier könnte Frau Otte-Kinast die Erlasse anderer Länder als Muster heranziehen oder aber die Überarbeitung des eigenen Erlasses durch externe Fachleute in Auftrag geben.
Die vom BMEL favorisierte Lösung auf europäischer Ebene ist natürlich die beste, allerdings auch die unrealistische Alternative. In der EU gibt es genügend Länder, in denen der Tierschutz keinen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Außerdem reagiert diese Ebene mehr als schwerfällig.
Seit mehr als 30 Jahren werden diese Transporte thematisiert.
(aktuell Animals’ Angels; https://www.animals-angels.de/neuigkeiten/beitrag/das-qualvolle-schicksal-deutscher-kuehe-in-marokko-animals-angels-fordert-landwirtschaftsminister-oezdemir-zum-handeln-auf.html)
Die Bitte des BMEL’s um Verständnis für eine „angemessene Zeitspanne“ zur Umsetzung von Vorhaben mit nationaler Tragweite erstaunt, zumal eine ausgearbeitete Verbotsnorm in der Schublade des Ausschusses des Bundesrates liegt. Dieses nationale Verbot für „wenig zielführend“ abzutun, ist klar eine vertane Chance. Deutschland würde mit einem solchen Verbot eine Vorreiterrolle einnehmen und hätte sich klar positioniert. Wie es unsere Verfassung mit dem Staatsziel Tierschutz auch verlangt.
22_04_25_OgT_Diedrich_Kleen_u_Mitzeichner_Offener_Brief_Verbot_von_Lebendtierexporten