Brandenburger Landtag nimmt am 19.04.2016 Volksbegehren gegen Massentierhaltung an

Der Brandenburger Landtag hat am 19.04.2016 das mit rund 104.000 Stimmen erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung mit großer Mehrheit in veränderter Form angenommen.

Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg entschied, das in 5 Verhandlungsrunden mit den Koalitionsfraktionen ausgehandelte Ergebnis anzunehmen.

Es wurden 3 von 4 Hauptanliegen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung erfüllt.

Das wichtigsten Forderungen des Volksbegehren waren:

  • ausschließlich nur noch artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern,
  • das Abschneiden ( „Kupieren“ ) der Schwänze von Schweinen sowie der Schnäbel von Hühnern zu verbieten und ebenso die Aufstallung von kupierten Tieren,
  • Berufung eines unabhängigen Landestierschutzbeauftragten,
  • den Tierschutzverbänden ein Mitwirkungs- und Klagerecht zum Wohle der Tiere einzuräumen.

Leider konnte das Tierschutzverbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände nicht durchgesetzt werden. Es wird sich aber weiterhin dafür eingesetzt.

Die erreichten Erfolge:

  • die Erarbeitung eines Brandenburger Landestierschutzplanes mit folgenden Zielen:
  • Umsetzung des Kupierverbotes bis 2019,
  • Aufbau von Demonstrationsbetrieben,
  • die Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere,
  • die Reduzierung der Antibiotikaanwendung in der Tierhaltung.
  • die Berufung eines hauptamtlichen unabhängigen Landestierschutzbeauftragten ohne Weisungsgebundenheit mit eigenen Kompetenzen und einer Geschäftsstelle.
  • Förderpolitk: Es wird erstmals eine wirksame Koppelung der Förderung an eine Flächenbindung geben (2 Großvieheinheiten/Hecktar). Das entspricht bei 100 ha ca. 1.400 Schweinen oder25.000 Hühnern. Die Reduzierung der Fördersumme um 25 % auf max. 600.000 Euro deckelt zudem Anreize für zu große Mastanlagen.
  • ein Erlass zum Einbau von Filteranlagen für große Schweinemastställe (ab 10.000 Schweinen) für Altanlagen und alle Neuanlagen.

Dadurch wird nicht nur die Abluft aus den Anlagen hinsichtlich Geruch bzw. Emissionen und Antibiotika gereinigt, auch der damit verbundene Investitionsbedarf stellt eine weitere Hürde zur Errichtung großer Mega-Mastanlagen dar. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, in denen die Anlagen geschlossen oder auf eigene Kosten nachgerüstet werden müssen, gilt die Filterpflicht!

Der Landesverband Brandenburg hat das Volksbegehren nach Kräften unterstützt und freut sich über die bisherigen Erfolge. Wir werden uns natürlich auch weiterhin verstärkt für den Tierschutz und die Tierrechte einsetzen.

Silvia Dreyer / Landesvorsitzende des Landesverbandes Brandenburg der Tierschutzpartei