Erfolg beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: ab jetzt muss uns der Fernsehsender des Hessischen Rundfunks am Wahlabend beim vorläufigen Wahlergebnis nennen, wenn wir mindestens 1,0 % erreichen.
An diesem Sonntag sind Landtagswahlen in Bayern und Hessen und wir erwarten natürlich deutlich mehr als 1 % Stimmen für Mitgefühl in die Politik!
ARD, Bayerischer Rundfunk und ZDF weigern sich noch. Die Begründung: die Sender hätten die Freiheit, kleinere Parteien wegen angeblich zu geringer Relevanz zu verschweigen und angeblich wären die Prognosen am Wahlabend zu ungenau. Dies stimmt nicht. Die Prognosen am Wahlabend basieren auf über 10.000 Befragungen am Wahltag („exit polls“), sind somit enorm präzise und werden im Laufe des Abends durch eintreffende Endergebnisse sogar noch exakter. (Die Sender hatten in ihrer Verteidigung absichtlich nur die tatsächlich größeren Fehlertoleranzen bei Umfragen genannt und die Gerichte kannten offenbar den Unterschied nicht.)
Es kann nicht sein, dass den Zuschauer:innen nur die großen Parteien, inklusive der AfD, präsentiert werden, aber konstruktive Parteien als demokratische Angebote an die Wähler:innen unterschlagen werden. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar, stärkt rechtsradikale Kräfte und würde nicht nur die Tierschutzpartei, sondern auch andere Parteien, wie Volt, Klimaliste, FW, FDP oder DIE LINKE, ebenso treffen können.
Wir erwarten daher von allen Medien, dass sie die demokratische Vielfalt unseres Landes hervorheben. Wir werden genau beobachten, inwieweit die Stimmen der Wähler:innen respektiert und die pluralistischen Ideale unserer Gesellschaft gelebt und geachtet werden. Die juristischen Möglichkeiten werden wir weiter prüfen und ausschöpfen.