Gericht urteilt: Tierschutzpartei muss in der Berichterstattung zum Wahlergebnis erwähnt werden!

Es gibt so tolle Nachrichten! Auch Parteien, die keine 5 % erreichen, müssen bei zukünftigen Wahlen in der Nachwahlberichterstattung im Fernsehen mit ihrem Wahlergebnis genannt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nämlich heute entschieden, dass der rbb die Tierschutzpartei in rechtswidriger Art und Weise gegenüber den großen Parteien benachteiligt hat, weil er in seinen Nachrichtensendungen nach der Brandenburger Landtagswahl 2019 komplett verschwiegen hat, dass die Tierschutzpartei 2,6 % erhalten hat.

Unsere Klage war in erster Instanz noch abgewiesen worden, weil die Entscheidung des rbb nicht willkürlich gewesen sei. Wir ließen das aber nicht auf uns sitzen und haben Berufung dagegen eingelegt. Denn wir bemühen uns, gewinnen viele Stimmen, damit unsere Themen und Forderungen noch stärker aufgegriffen werden, und am Ende wird das alles ignoriert? Das hat mit Demokratie und Chancengleichheit nichts zu tun.

Daher ist das heutige Gerichtsurteil so wichtig! Und nun können wir uns über diesen tollen Erfolg freuen. Es hat sich gelohnt!

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts, das befindet: „Es bestehe ein legitimes Interesse an der Nennung des nicht unbeachtlichen Wahlergebnisses“: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1328811.php