Trauriger Hund wird im Urlaub zurückgelassen

Haustier-Mitnahme bei Corona-Rückführungen

Offener Brief an Außenminister Maas

Außenminister Heiko Maas
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
buergerservice@diplo.de

Haustier-Mitnahme bei Corona-Rückführungen

Treuen, 29.04.2020

Sehr geehrter Herr Außenminister Maas,

wie man aus den Medien (BILD-Zeitung) erfahren konnte, und was uns auch schriftlich von dem Ihnen unterstellten Auswärtigen Amt bestätigt wurde, werden bei der aktuellen Rückholaktion wegen des Coronavirus/Covid-19 nur Menschen und keine “Sportgeräte und Haustiere“ durch das Auswärtige Amt zurück in die Bundesrepublik gebracht.

Während die leblosen Sportgeräte separat verschickt oder anderweitig transportiert werden können und im schlimmsten Fall ein Verlust zwar ärgerlich, aber verkraftbar ist, stellt sich der Sachverhalt bei Haustieren dann doch etwas anders dar.

Diese Haustiere sind in erster Linie Hunde, also sehr auf den Menschen fixierte und von ihm abhängige Lebewesen, deren Beliebtheit vor allem in ihrer grenzenlosen Loyalität, Treue und Empathie begründet ist. Wir nutzen diese wundervollen Lebewesen, die im Idealfall – der gleichzeitig auch der Normalfall sein sollte – als Familienmitglied betrachtet und auch so behandelt werden. Hunde unterstützen sowohl die Polizei genauso talentiert wie aufopferungsbereit bis zur eigenen Erschöpfung als auch Rettungskräfte oder Therapeuten, die besonders die sanften und geduldigen Hunderassen für die Heilung von seelischem Leid einsetzen. Diese intelligenten Begleiter helfen blinden und traumatisierten Menschen sich im Leben zurechtzufinden und machen auch bei unzähligen Bürgern das Leben erst richtig lebenswert!

Rechtlich ist diese Aufforderung zu einer Straftat, also zu der Aussetzung oder zu dem sich selbst Überlassen eines Haustieres (§ 3 Abs. 3; § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG), die objektiv gesehen sogar mehr eine Nötigung(§ 240 StGB) darstellt, äußerst fragwürdig und sogar nach § 111 StGB strafbar. Das geforderte Verhalten, den treuesten Begleiter, den wir Menschen haben, so einfach im Stich zu lassen – was dieser übrigens niemals mit uns machen würde, egal wie oft wir ihn verraten oder enttäuschen – verstößt gegen das Tierschutzgesetz (s.o.) und wird mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 25.000,00 geahndet.

Wir fordern Sie deshalb auf, die rechtlich äußerst fragwürdige und ethisch unverzeihliche Praxis unseren geliebten Vierbeinern gegenüber unverzüglich einzustellen und allen Personen, denen eine Rückholung angeboten wird, auch die Mitnahme ihres geliebten Hundes oder eines anderen Haustieres zu ermöglichen. Des Weiteren ist geboten, für eine geeignete Verpflegung und Unterkunft, für die schon zurück bzw. im Stich gelassenen Tiere zu sorgen und eine baldmögliche Rückholung in die Bundesrepublik zu organisieren.

Sollte die aktuelle unverzeihliche Praxis dennoch weiter fortgesetzt werden, behalten wir uns rechtliche Schritte vor, auch wenn diese als Ultima Ratio zu werten sind. Welches tragische Bild würde Deutschland in der Welt hinterlassen, wenn dieser sonst so spendierfreudige Staat seine Gemeinden und Städte an der unfairerweise nicht zweckgebundenen Hundesteuer verdienen lässt und auch sonst genügend von diesen treuen Freunden profitiert, sie aber ohne plausible Erklärung in der Not einfach im Stich lässt!

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen erwartungsvoll auf eine positive Antwort, damit Tierfreunde ihren vierbeinigen Familienmitgliedern endlich wieder ohne schlechtes Gewissen in die Augen schauen können!

Freundliche Grüße
der Bundesvorstand der Tierschutzpartei