Ist ein Nachtfahrverbot für Mähroboter möglich?

Der Mähroboter: Für die einen das ideale automatische Werkzeug, welches in eigener Abwesenheit anstrengende Gartenarbeit verrichtet, für die anderen eine gefährliche, sogar tödliche Gefahr: kleinere Gartenbewohner, vor allem Igel, sind dadurch besonders bedroht. 

In den letzten Jahren ist im Zuge des aufkommenden Trends an Mährobotern gleichermaßen zu einem Anstieg an Unfällen in etlichen Gärten gekommen. Kinderfinger oder Kleintiere geraten leider oftmals unter die scheinbar harmlosen, fahrenden Gartenhelfer und erleiden ernsthafte (teils schwerste) Verletzungen. Igel, die gerade in der Nacht aktiv werden (ebenso wie Echsen, Lurche, Insekten, Katzen, etc.) und das Grün erkunden, stoßen auf die neue Gefahr und, da sie keine Fluchttiere sind, rennen bei Kontakt zu Mährobotern nicht weg, sondern suchen in ihrer eigenen stacheligen Haut Schutz – nur bedauerlicherweise kann diese nichts gegen rasiermesserscharfe Angriffe ausmachen.  

Die etlichen Nachrichten von Vorfällen, mit denen beispielsweise Organisationen wie die Arbeitsgruppe Igelschutz Dortmund e. V. konfrontiert werden, lassen auf eine noch höhere Dunkelziffer schließen. Zudem scheint es einen steigenden Trend an Mährobotern zu geben, weswegen sich das Problem ohne jegliche Änderungen voraussichtlich nur verschärfen wird. Diese Faktoren heben die Offensichtlichkeit der Notlage und den Handlungsbedarf hervor. 

Dementsprechend scheint ein Verbot für Nachtfahrten von Mährobotern zeitgemäß, sinnvoll und im Sinne der Tiere notwendig. Nur wie lässt sich ein solches durchsetzen? 

Dafür gibt es auf den ersten Blick mehrere Ansätze:

Zwar gibt es bundesweite Verordnungen zur Einhaltung bestimmter Emissionswerte und Grenzen erlaubter Lautstärke, doch die elektronisch betriebenen Roboter liegen meist darunter. Höchstens eine von der jeweiligen Stadt angesetzte Schwelle, die so niedrig ist, dass jeglicher Roboter dafür zu laut wäre, würde dem Zweck eines Verbotes nahekommen. Ein solches Vorhaben existiert deutschlandweit jedoch noch nirgendwo und würde wahrscheinlich zu Rechtsstreiten mit Privatpersonen führen, welche die Städte und die Politik vor Ort lieber vermeiden. Möglicherweise ließe sich etwas bei den Nachbarn abgucken: in einigen belgischen Gemeinden, etwa Lontzen und Raeren, wurde im jeweiligen Gemeinderat ein Fahrverbot für entsprechende Roboter von 20 bis 8 Uhr beschlossen. 

Ein anderer Anlaufpunkt ist der Artenschutz, denn der Igel steht als Art darunter. Allerdings gibt es im Artenschutz relevante Differenzen, die den Grad der Schützenswürdigkeit stärker oder schwächer auslegen. Igel werden als besonders geschützte Art klassifiziert, müssten aber unter streng geschützte Arten fallen, damit ein Verbot womöglich realisiert werden könnte, da letztere Kategorisierung strengere Restriktionen mit sich bringt. 

Es gibt allerdings einen Lichtblick: Um die Unsichtbarkeit des Problems aufzulösen, finden momentan empirische Datenerhebungen statt (beispielsweise vom Helmholtz-Institut in Leipzig), welche die Verletzungen der Kleintiere systematisch erfassen. Anhand dessen könnte es in Zukunft Veränderungen geben, da damit offizielle und strukturierte Nachweise der nicht zu ignorierenden Gefahr vorhanden sind.  

Außerdem ist schon das Engagement von Bürger:innen selbst hilfreich. Diese können einerseits von sich aus darauf verzichten, ihren Mähroboter nachts fahren zu lassen, und andererseits ihr Umfeld ebenfalls darüber zu informieren, damit das Problem endlich sichtbar wird. Zudem kann man, falls es schon zu spät ist und ein verletzter Igel gefunden wird, diesen zur nächsten Igelstation bringen, wo professionelle Hilfe angeboten werden kann. Leider ist es oftmals der Fall, dass solche Stationen nicht wie gängige Tierärzte, die meist weniger Expertise in dem Bereich haben, da sie sich mehr auf Haustiere fokussieren, meist weiter weg liegen, wobei in Notfällen jede Sekunde zählt.  

Uns, der Tierschutzpartei, sind schon länger das Problem und der dringende Handlungsbedarf bewusst. Dementsprechend stehen wir im Rahmen wissenschaftlicher und politischer Entwicklungen vorne mit dabei und wollen selbst unsere kommunalpolitischen Möglichkeiten für die wichtigen Veränderungen einsetzen. Zuletzt stellten wir im Dortmunder Stadtrat als Teil der Fraktion Die Linke+ Anfang des Jahres 2023 im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) eine gezielte Anfrage bezüglich eines potenziellen Verbotes. Eine weitergehende Auseinandersetzung auf diesem Gebiet musste jedoch enttäuschenderweise zunächst unterlassen werden, da die Antwort der Stadtverwaltung uns kaum bis keine Chancen auf Erfolg in Aussicht stellte. Wir wissen, dass sich die Problematik weiter verschlimmern wird; es wird ohne Veränderungen immer mehr Igelverletzungen und – todesfälle geben. Gerade durch die Möglichkeit von schneller und effektiver Hilfe lohnt sich der Einsatz für die Gefährdeten umso mehr, weswegen wir den Kampf nicht aufgeben werden. 

Zur aktuellen Situation ist es also noch der Fall, dass die Rechtslage nicht auf Seiten der stacheligen Gartenbewohner steht, sondern für die brummenden Gartenhelfer. Soweit kann man nur an die Personen selbst appellieren, das Problem weitestgehend in die eigene Hand zu nehmen, den Mähroboter nachts stehenzulassen und andere über die Gefahr zu informieren, und so eine Unterstützung zu sein. Sicher ist zwar nicht, ob Igel in Zukunft weniger Gefahren im Garten ausgesetzt sind, aber dass das Thema noch nicht vom Tisch ist. 

(tk)