Mahnwache gegen Tiertransporte in Hannover

Freitag, 30. April 2021 von 9:00 bis 10:00
Platz der Göttinger Sieben zwischen dem Niedersächsischen Landtag und der Karmarschstraße

Friedlich und unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften wollen wir erneut auf das Schicksal der Tiere, die auf Langstreckentransporten leiden, aufmerksam machen.

Plakate und Banner zum Thema Tiertransporte können mitgebracht werden.

Lange Zeit wurde der Eindruck erweckt, dass auch Niedersachsen keine Tiertransporte mehr in Tierschutz-Hochrisikostaaten* abfertigt. Vergangenes Jahr untersagte Niedersachsen sogar die Abfertigung von Tiertransporten in Nicht-EU-Länder. Auch wenn ein entsprechender Erlass in erster Instanz aufgehoben wurde, konnte doch darauf gehofft werden, dass durch den anschließend vom Landwirtschaftsministerium verfügten Genehmigungsvorbehalt faktisch nicht mehr abgefertigt wird.

Nun sind vergangenen Freitag 32 tragende Rinder aus Bayern in Aurich angekommen, um von dort die Reise nach Marokko anzutreten.

Wir appellieren an die Verantwortlichen, diesen Transport nicht abzufertigen und auch künftig auf die Abfertigung von Rindertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten zu verzichten. Damit würden sie nicht nur den politischen Willen umsetzen, sondern auch die gesellschaftlichen Erwartungen erfüllen.

Sowohl in der Plenarsitzung am 17.02.2021 als auch am 18.02.2021 wurde immer wieder betont, dass sich der Transport auf „Zuchttiere“ beschränkt. Ein Zuchttier macht jedoch nicht nur aus, dass es weiblich und trächtig ist, sondern im Drittland tatsächlich auch der Zucht zugeführt wird. D.h., es kalbt ab, wird belegt und kalbt erneut. So würde eine die Transporte überflüssig machende Herde entstehen.

Der weitere Export von Tieren, „die beschränkten Aufzuchtkapazitäten bzw. Aufzuchtressourcen in Form von Futtermitteln in vielen Drittländern“ (Formulierung einer Antwort aus dem Nds. Landtag entnommen) sowie die im Drittland zu erzielenden Preise für die Tiere sprechen u.a dafür, dass in diesen Ländern gar kein Herdenaufbau stattfindet. Allerdings wurde der Bestand auch noch nie überprüft bzw. der jeweilige Zuchtverband um die Vorlage entsprechender Nachweise gebeten.

Folglich sind es „Schlachttiere“, die ins Drittland transportiert werden. Die Schlachtung in Tierschutz-Hochrisikostaaten widerspricht erwiesenermaßen unserem Tierschutzgesetz, so dass der Genehmigung des Transports unser Tierschutzgesetz entgegensteht. Genau aus diesem Grund hat sich beispielsweise die CDU/CSU-Fraktion schon 2018 im Agrarausschuss des Bundestages eindeutig gegen Exporte von Tieren zur Schlachtung in Nicht-EU-Länder ausgesprochen. Soweit es um die Versorgung der Bevölkerung im Drittland mit Fleisch geht, wäre allein schon unter dem Gesichtspunkt des in Artikel 20a GG verankerten Staatsziels Tierwohl der Transport von Fleisch dem Lebendtiertransport vorzuziehen.

Letztlich werden allerdings auch „Zuchttiere“ früher oder später der Schlachtung zugeführt. Dies hat auch der Bundesrat in seiner 1.000 Sitzung am 12.02.2021 erkannt und im Rahmen einer Entschließung erklärt bzw. beschlossen, dass auch nach Abschluss des Transports weitere Maßnahmen zum Schutz der ins Drittland exportierten landwirtschaftliche Nutztiere für erforderlich gehalten werden.

Konkret: Drittländer festzulegen, in die ein Export bestimmter Tiere, insbesondere von Rindern, aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten ist.

Im Ergebnis ist somit vor der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht nur zu klären, ob Zucht- oder Schlachttiere in ein Land außerhalb der EU transportiert werden sollen, sondern auch, ob der Transport aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten ist. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass die Tiere im Drittland der Zucht zugeführt werden sollen und keine tierschutzrechtlichen Bedenken bestehen, ist die Prüfung, ob eine plausible Transportplanung vorliegt, vorzunehmen.

Soweit nicht (durch die Antragsteller) nachgewiesen werden kann, ob es sich um Zucht- oder Schlachttiere handelt, ist ein Export dieser Tiere über EU-Grenzen hinaus nicht möglich.

Gern würden wir erfahren, ob sich Frau Otte-Kinast unseren Ausführungen anschließt und

  • den Transport der 32 trächtigen Rinder nach Marokko untersagt,
  • ein Verbot von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten aus Niedersachsen verfügt,
  • dafür Sorge trägt, dass deutsche Tiere nicht über andere EU- Länder den Weg ins Drittland antreten und
  • was im Falle der Nicht-Genehmigung des Weitertransports nach Marokko mit den 32 Tieren passiert.

Für Erika und alle anderen!


* insbesondere Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan

 

 

 

 

 

 

 

 

Simone Oppermann, LV Niedersachsen