Foto: Nova Dwade / We Animals Media

Nachgefragt: Ferkelbetäubungs-Sachkunde- Verordnung in NRW

Pressemitteilung:

„Farm to fork“ und „Tierwohl“ sind die Schlagwörter, die Landwirtschafts-Ministerien gerne verwenden, um von den alltäglichen Gräueln in der Massentierhaltung abzulenken. „Den Stimmlosen eine Stimme verleihen“, heißt es dagegen bei der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, kurz Tierschutzpartei. Deren Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Landesvorsitzende Angelika Remiszewski fordert Antwort auf eine dringende Frage:

Überwachen Ministerien und Behörden die Einhaltung der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung vom 08.01.2020?

Deshalb wandte sich die Partei zunächst an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), um Auskunft über das Ausmaß und die Sicherheit der von Laien mit abgelegtem Sachkundenachweis durchzuführenden betäubten Ferkelkastration zu erhalten.

Was viele Schnitzel-Konsument:innen nicht wissen: Neugeborene männliche Ferkel durften jahrzehntelang völlig legal und ohne jede Betäubung vom Ferkelzüchter höchstpersönlich kastriert werden. Erst seit 2020 ist die Schmerzausschaltung bei diesem chirurgischen Eingriff vorgeschrieben, mit einem Sachkundenachweis muss dazu kein Tierarzt hinzugezogen werden.

Rasche Rückmeldungen bekamen die Fragesteller von jenen Veterinärämtern, bei denen es keine Schweinehaltende gibt oder nur Kleinstbetriebe, die mit Veterinären zusammenarbeiten würden, so Remiszewski. So wandten sich verschiedene Kreisordnungsbehörden aufgrund unserer Anfrage an das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), welches als mittlere Landesbehörde seine Zuständigkeit erklärte und um Geduld bat, dass es einige Tage in Anspruch nehmen würde, bis man gemeinsam mit den Vertretern der Kreise Überlegungen angestellt hätte, in welcher Form man unsere Fragen beantworten könne. Ihnen würden die Daten nicht gebündelt vorliegen und sie würden teilweise auch von den bestandsbetreuenden Tierärzt:innen vorgehalten. Ob aus diesem Grund zahlreiche Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind, bleibt abzuwarten.

Während dieser Wartezeit würde eine Befürchtung immer größer: dass die Veterinärämter, deren zeitliche Abstände zwischen Kontrollen bei „Nutz-„Tierhaltern von wenigen Jahren bis zu Jahrzehnten reichten*, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und möglicherweise nur gelegentlich bei den Schweinezüchtern seit der neuen Gesetzeslage Beweise dafür einforderten, dass tatsächlich keine Ferkel mehr ohne Betäubung unter entsetzlichen Qualen kastriert werden.

Die faktische Straflosigkeit für Verbrechen, die an Tieren begangen werden, sei ein Armutszeugnis für einen angeblichen Rechtsstaat, so Remiszewski, und nicht länger hinzunehmen. Ebenso wenig etwaige Versäumnisse von Behörden, eindeutigen Tierschutzgesetzen Geltung zu verschaffen.

(ar)