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Osterfeuer – noch zeitgemäß?

Dem christlichen Brauch nach werden jedes Jahr zu Ostern die sogenannten Osterfeuer entfacht. Diese Brauchtumsfeuer locken viele Menschen aus nah und fern an, die sich dann um die Feuerstelle in geselliger Runde bei Bier und Gegrilltem versammeln.

Dem Brauchtum einiger Regionen zufolge wird im Osterfeuer eine Puppe oder ein Baumstamm verbrannt. „Es handelt sich um möglichst hoch aufgetürmte Holzstöße aus Baum- und Strauchschnitt. Mancherorts befindet sich zuoberst des Stapels eine Hexenpuppe aus Stroh. Die Holzstöße werden auf Feldern oder auf dem Kamm eines Berges, so errichtet, dass sie weithin sichtbar sind. Der Brauch ist vor allem in ländlichen Gegenden üblich, wo die Dörfer einen Wettstreit um das höchste Feuer abhalten und die Holzstapel in den Nächten vor Ostern bewachen.“ (Quelle: wikipedia)

Ausführliche Informationen zum Osterfeuer können Sie hier nachlesen.

Doch die Osterfeuer sind in den letzten Jahren bei Tier- und Naturschützern sowie besorgten Bürger*innen, die in „unmittelbarer“ Nähe des Feuers wohnen, immer mehr in die Kritik geraten. Die Holz- und Reisighaufen, die allerlei Wildtiere wie Kaninchen, Hasen, Igel sowie Vögel- und Insektenarten oft und gerne als Unterschlupf und Versteckmöglichkeit  nutzen, werden beim Abbrennen oft zur tödlichen Falle. Die Anwohner klagen beim Abbrennen über den starken Rauch, der zur Belastung für die Atemwege wird und den Funkenflug, der je nach Windlage, ungewollt an weiteren Stellen sich zur Brandgefahr entwickeln kann.

Wir möchten dabei an eine Pressemeldung erinnern, die sich jedem Tier- und Naturschützer – im wahrsten Sinne des Wortes – ins Langzeitgedächtnis eingebrannt haben dürfte. Der tragische Vorfall ereignete sich im Jahr 2015, als bei einem Osterfeuer in Dortmund zwei Kaninchen bei lebendigem Leib verbrannten: „Zwei brennende und vor Schmerzen schreiende Kaninchen krochen zum elenden Krepieren aus dem Feuer zwischen die Zuschauer“, so schildert ein Besucher den Vorfall in der Presse.

In vielen Orten sind Osterfeuer genehmigungspflichtig und müssen vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Wurde dem  Osterfeuer stattgegeben, müssen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gesetzliche Auflagen eingehalten werden, um sicher zu gehen, dass das Gefahrenpotenzial, das von einem Osterfeuer ausgehen kann, überschaubar und kontrollierbar ist.

Doch die Auflagen für Wildtiere sind oft unzureichend: „Auch wenn das Brennmaterial erst wenige Tage vorher aufgeschichtet oder einige Stunden vor dem Anzünden umgeschichtet wird, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich ein Tier kurzfristig darin versteckt. Deshalb empfiehlt es sich, das Brennmaterial erst wenige Minuten vor dem Anzünden aufzuschichten oder – wenn man ganz sicher gehen will, dass keine Tiere zu schaden kommen – besser ganz auf Oster- und andere Brauchtumsfeuer zu verzichten.“ (Quelle: Peta)

Ihre / eure BGSt.