Tierrechte

Tierschutz im Grundgesetz und in der EU-Verfassung: Nur durch Gesetze zum tatsächlichen Schutz der Tiere wird sich die Situation nachhaltig verbessern. Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung leisten, Druck auf den Gesetzgeber ausüben – das ist unsere Strategie!

Allein in der Bundesrepublik Deutschland fallen pro Jahr rund 450 Millionen „Nutztiere“ dem Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger zum Opfer. Dabei enthält diese erschreckend hohe Zahl nicht einmal Fische, Schalen- und Weichtiere, denn sie werden nur noch in Tonnen gerechnet. Millionen Schlachttiere werden alljährlich Tausende von Kilometern kreuz und quer durch Europa transportiert, wobei sehr viele Tiere den Transport zum Schlachthof nicht überleben.

Zusätzlich leiden und sterben Tiere – im Jahr 2007 waren es 2.5 Millionen – in den Laboren der Pharma- und Chemiekonzerne, in unseren Universitäten und Forschungseinrichtungen als anatomische Studienobjekte angehender Mediziner/innen oder für eine fragwürdige Grundlagenforschung, und darüber hinaus in der Kriegswaffen-Industrie als Testobjekte zukünftiger Mordwerkzeuge.

Daneben fordert auch die Mode durch die Verarbeitung von Pelzen, Leder und Wolle einen hohen Tribut an Tierleben. Selbst die Jagd, die in unserem Lande schon seit langer Zeit nicht mehr der überlebensnotwendigen Nahrungsbeschaffung dient, sondern vielmehr als fragwürdige, pseudosportliche Freizeitaktivität oder bestenfalls als Pflege einer uralten Tradition interpretiert werden muss, kostet pro Jahr rund 5 Millionen Wildtieren das Leben.

Laut wissenschaftlichen Studien könnte bis 2050 jede vierte Tierart ausgestorben sein, denn die rigorose Tier- und Naturausbeutung verursacht auch beträchtliche negative Sekundärfolgen. Die extrem hohe Bestandsdichte an „Nutztieren“ sowie die überdüngten Agrarflächen tragen in Deutschland bereits fast ebenso stark zum Treibhauseffekt bei wie der Verkehr. Durch die Erwärmung des Klimas hat sich das globale Aussterben von Tier- und Pflanzenarten dramatisch beschleunigt und führt für die verbleibenden Tierarten oft zu massivem Leiden oder zu ihrem Tod, da ihre Lebensgrundlagen in dem empfindlichen Ökosystem Erde zerstört wurden.

All dies geschieht ohne zwingende Notwendigkeit, trotz übergroßem Angebot an wohlschmeckenden, gesunden pflanzlichen Nahrungsmitteln, trotz einer Vielzahl von alternativen Testmethoden, trotz des Vorhandenseins guter synthetischer und pflanzlicher Textilstoffe, Webpelze und Lederimitaten, und obwohl die Ressourcen der Erde von Menschen verantwortungsvoll und ohne Leidverursachung genutzt werden könnten.

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Foto: www.soylent-network.com

Im Unterschied zu anderen Parteien ist deshalb für uns die konsequente Bewahrung tierlicher Einzelindividuen vor psychischer und physischer Schädigung seitens des Menschen das Fundament unserer tierschutzpolitischen Agenda. Wir verstehen uns als Wegbereiter eines neuen politischen Selbstverständnisses, das gekennzeichnet ist durch die Abkehr vom anthropozentrischen Denken zugunsten einer politischen Kultur, die den Tieren, ebenso wie den Menschen, elementare Grundrechte zuerkennt, die nur in Fällen konkreter Notwehr angetastet werden dürfen.

Auf dem langen Weg zur Anerkennung der Rechte der Tiere gehört als erster Schritt ein eigener Tierschutz-Artikel ins Grundgesetz und in die EU-Verfassung, damit in Zweifelsfällen zwischen einander entgegenstehenden Rechtsgütern abgewogen werden kann. Das deutsche Tierschutzgesetz muss nach erfolgter Gesetzesänderung von Grund auf reformiert werden.

In allen EU-Mitgliedsstaaten sind Ministerien für Tierschutz einzurichten, die weder direkt noch indirekt etwas mit der Nutzung von Tieren zu tun haben. Darüber hinaus fordern wir die Einsetzung unabhängiger Tierschutzbeauftragter, die glaubwürdige, engagierte und kompetente Anwälte der Tiere sein sollen und weitreichende Kontroll- und Klagerechte erhalten, um ein höchstmögliches Maß an effektivem Tierschutz zu erwirken. Wir werden uns weiterhin für die Schaffung des Verbandklagerechts für Tierschutzverbände in allen Bundesländern und auf Bundesebene einsetzen.

Tierrechte in Grundgesetz und EU-Verfassung – mit eigenem Artikel!

Unser Vorschlag lautet:

„Tiere haben als unsere Mitgeschöpfe um ihrer selbst willen das Recht auf Leben, das Recht auf Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit. Entsprechend ihrem Schmerzempfinden, ihren Gefühlen und ihren Bedürfnissen sind ihnen zudem arteigene Rechte einzuräumen. Diese Rechte dürfen
von Menschen nur im Falle der Notwehr oder, wenn ihre Einhaltung bei der Befriedigung essentieller menschlicher Bedürfnisse nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beschnitten werden. Zu diesen menschlichen Bedürfnissen zählen etwa der Hausbau, die Fortbewegung oder die Nahrungsmittelgewinnung. Hierbei dürfen Tiere jedoch niemals gezielt ausgebeutet oder getötet werden.“

Du willst, dass sich endlich mehr in Richtung Tierrechte bewegt? Dann unterstütze uns! Das folgende Video zeigt dir, wie das gehen kann:

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