Verfassungsgericht lehnt Nennung der Tierschutzpartei im bundesweiten öffentlich-rechtlichen Fernsehen ab – Erfolg jedoch auf Landesebene

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ist die größte außerparlamentarische Oppositionskraft in Deutschland. Die bislang besten landesweiten Ergebnisse erzielten wir mit 2,8 % zur Bundestagswahl im Saarland, mit 2,6 % zur Landtagswahl und zur Bundestagswahl in Brandenburg und mit 2,4 % zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied daher, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unser damaliges Ergebnis am Wahlabend einblenden musste und nicht unter „Andere“ verstecken durfte. Und auch das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main entschied, dass wir im HR-Fernsehen dargestellt werden müssen, wenn das vorläufige Endergebnis eingeblendet wird. Auch der Bayerische Rundfunk erklärte sich bereit, im Fernsehen das Endergebnis inklusive der kleinen Parteien zu veröffentlichen.

Somit sind wir auf der Ebene der Landesrundfunkanstalten erfolgreich gewesen.

Aber das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied für die überregionalen Sendungen von ARD und ZDF, unseren Eilantrag abzulehnen. Die genaue Begründung ist noch nicht veröffentlicht. Die beiden Sender stellten ihrerseits jedoch dar, dass es einen zu großen Eingriff in ihre Gestaltungsfreiheit bedeuten würde. Zwar wären sie juristisch verpflichtet, auch kleine Parteien im Wahlkampf angemessen zu präsentieren, was ihrer Auffassung nach aber für den Wahlabend und die gesamte Nachwahlberichterstattung nicht greifen würde. Zudem behaupten sie, dass es in Relation zum Umstand, dass wir nur eine außerparlamentarische Partei sind, zu aufwendig sei, Ergebnisse kleinerer Parteien mit aufzuführen.

Die Argumentation von ARD und ZDF ist unrealistisch abwegig. So stellt es überhaupt keinen zusätzlichen Aufwand dar, etwa unser Ergebnis von 1,5 % bei der hessischen Landtagswahl mit aufzuführen.

Der Deutschlandfunk tat dies beispielsweise in den sozialen Medien (siehe Screenshot links von Twitter/X), sogar direkt nach 18 Uhr bereits, und berichtete zudem vorab in einer eigenen Sendung darüber. Die FAZ berichtete darüber, dass dem Deutschlandfunk durchaus möglich war, was nach Darlegung von ARD und ZDF angeblich gar nicht ginge: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tierpartei-scheitert-mit-antrag-beim-verfassungsgericht-19231749.html. Die Zahlen liegen nämlich bereits durch die sehr präzisen „Exit Polls“ (nicht zu verwechseln mit den normalen Sonntagsfragen, bei denen weit weniger Menschen befragt werden) sogar bereits vor 18:00 Uhr vor.

Auch die Hessenschau (siehe Screenshots links) wies uns online sowie im hr-Fernsehen gesondert aus, aber erst im Endergebnis.

Dass der Wahlkampf ab dem Wahlsonntagabend vorbei sei, ist ebenso unzutreffend. Denn gerade die hessische und die bayerische Landtagswahl sind die letzte Gelegenheit vor dem bundesweiten Europawahlkampf, über die Tierschutzpartei ebenso bundesweit zu berichten. Zumindest aber muss unser Ergebnis angemessen in der Nachwahlberichterstattung vorkommen, wofür die Sender vielerlei abgestufte Möglichkeiten haben statt sich eines Teils des demokratischen Parteienangebots und Wahlergebnisses gänzlich zu verschließen.

Wir werden weiter die juristischen Wege prüfen, damit den Wähler:innen und Zuschauer:innen das Ergebnis von kleineren Parteien, die Achtungserfolge erzielten, mitgeteilt wird.