Dr. Mark Benecke, Landesvorsitzender NRW für DIE PARTEI und Sandra Lück, Landesvorsitzende NRW / Bundesvorsitzende Tierschutzpartei

Verhandlungen gegen Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Am 24.10.2017 begannen die Verhandlungen vor dem Landesverfassungsgericht Münster gegen die Sperrklausel, die CDU, SPD und Grüne im vergangenen Jahr beschlossen haben, um die „Zersplitterung in den Räten“ zu verhindern, und die Abläufe zu optimieren, da angeblich die Arbeitsfähigkeit der Räte unter der Beteiligung der vielen Einzelmandatsträger und Kleinparteien leide.

Diese gilt es für die Etablierten also aus den Parlamenten zu verdrängen, um unter sich zu bleiben und Entscheidungen möglichst ohne viel Gegenwehr fällen zu können.

Neben diversen anderen Parteien hat auch der NRW-Landesvorstand der Tierschutzpartei, gemeinsam mit der ÖDP Klage eingereicht.

Bereits 1999 hob der Verfassungsgerichtshof die kommunale Sperrklausel von 5% auf, um den kleineren Parteien auf Basis ihrer Rechte auf Chancengleichheit mehr Mitwirkung einzuräumen und das Wählervotum stärker zu berücksichtigen.

Nun hat das Gericht erneut zu entscheiden, ob eine Änderung der Landesverfassung zu Gunsten der auf 2,5% reduzierten Hürde entgegen der bundesrichterlichen Vorgaben legitim ist.

Die Gegenseite, die juristische Vertretung der Landesregierung konterte die Klageschriften der antragsgebenden Parteien mit nur sehr dünnen Argumenten, die Verfassungsrichter schienen die Gründe für die Verfassungsänderung und die dadurch enstandene Verletzung der Wahlgleichheit sehr kritisch zu betrachten.

Der Verfassungsgerichtshof setzt die Urteilsverkündung für den 21.11.2017 an.

Landesgeschäftsführer Reiner Bent, der zusammen mit unserer Bundesvorsitzenden Sandra Lück und Landesschatzmeisterin Andrea Dörner als Parteivertreter der Verhandlung beiwohnte, hofft auf ein deutliches Zeichen:

„Die Sperrklausel ist verfassungswidrig. Das hohe Gericht wird diese kippen müssen, alles andere verletzt die demokratischen Grundrechte der Wähler, die ihre Interessen durch die Lobbyparteien nicht vertreten sehen, sowie die Chancengleichheit der Parteien!“

Es bleibt nun also abzuwarten, ob das Gericht der verfassungsgesetzgebenden Instanz einen Freibrief ausstellt und somit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aushebelt, oder sich erwartungsgemäß für das demokratische und verfassungsgemäße Recht der Wahlgleichheit ausspricht.