Vorbild Niederlande: Kein gesundheitsschädliches Silvesterfeuerwerk!

Die Niederlande haben ein landesweites Verbot für Silvesterfeuerwerk erwirkt. Mit diesem notwendigen Vorstoß soll eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Vor dem Hintergrund steigender Covid-19-Fälle ein konsequenter Schritt, dem sich auch andere Städte und Länder weltweit anschließen sollten!

In Greifswald fand eine umfangreiche öffentliche Debatte[1] zu einer Einschränkung des Silvesterfeuerwerks statt. Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis und Landesbehörden. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz hat daher nun einen Antrag in den Kreistag eingebracht, um die Silvesterböllerei zumindest in Greifswald deutlich zu reduzieren.

 

Was gegen Silvesterböllerei spricht:

Am wichtigsten ist der gesundheitliche Aspekt. Jedes Jahr gibt es unzählige Verletzte, die durch Explosionsstoffe teils schwer verletzt werden und notoperiert werden müssen. Zudem werden um Silvester herum stark erhöhte Werte für besonders giftigen Feinstaub gemessen, was ebenfalls gesundheitlich stark bedenklich ist. Insbesondere im Zusammenhang mit Covid-19 ist dieser Feinstaub besonders gefährlich![2] Viele Haustiere erleiden Stress oder geraten in Panik und es werden mitunter sogar tödliche Autounfälle verursacht. Etliche Wildtiere verhungern, weil sie tagelang vor den Explosionen flüchten, was ihnen in den Wintermonaten die Kraft zur Nahrungssuche kostet. Hinzu kommen Umweltschädigungen, die jedes Jahr mehr werden und ganze Stadtteile so stark verschmutzen, dass die Überreste noch monatelang herumliegen. Sehr oft kommt es durch die Silvesterfeuerwerke zu teils verheerenden Bränden mit Personenschaden und zu Zerstörungen mit starken Sachbeschädigungen. Zu den an sich bereits sehr hohen privaten Ausgaben für Feuerwerk, die jedes Jahr viele Millionen Euro betragen, kommen die volkswirtschaftlich belastenden Schäden hinzu, was in keinem Verhältnis zu dem sehr kurzfristigen subjektiv empfundenen Nutzen durch die Feiertradition steht.

Empathie ist der Schlüssel, um zu verstehen, warum ein Böllerverbot so wichtig ist.

  1. Sicht der Böllerhersteller: zumeist in Asien unter widrigsten Bedingungen und schweren Verletzungen wegen der Chemikalien und Sprengstoffe
  2. Sicht der Notärzte: starke Überlastung zu Silvester, insbesondere in Pandemiezeiten hochkritisch
  3. Sicht der Verletzten: Hände, Ohren, Augen sind am meisten betroffen, oftmals Kinder dabei
  4. Sicht der Feuerwehr: viele Einsätze zu Silvester, die wichtige Ressourcen binden
  5. Sicht der Haustiere: Panik und Angst führt zu Beeinträchtigungen und sogar Flucht und Tod
  6. Sicht der Wildtiere: das ständige Aufschrecken kostet Energie, die aber gerade im Winter nötig ist und auch zu Tod durch Schwäche führt
  7. ökologische Sicht: schwerste Umweltschäden, bspw. gelangen auch Giftstoffe in Gewässer
  8. medizinische Sicht: es geht nicht einfach um Feinstaub, sondern um hochgiftigen Feinstaub
  9. volkswirtschaftliche Sicht: zig Millionen werden verpulvert, zusätzliche Schäden durch Brände und Verletzte

Es gibt übrigens bereits bestehende Regelung für Silvesterböllerei, an die sich allerdings kaum jemand all die Jahre hielt: das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäude ist bundesweit zu Silvester schon zuvor verboten gewesen.

Mit Sprengstoff in der Öffentlichkeit zu hantieren, ist übrigens auch generell bundesweit verboten – es gibt lediglich eine geregelte Ausnahme zu Silvester, von der viele annehmen, sie sei die Normalität. Aufgrund einer rund 100 Jahre alten „Tradition“, die mittlerweile aber viel Schaden anrichtet.

 

Unsere Forderungen:

A. Wir bitten den Oberbürgermeister, zusammen mit dem Landrat[3] sowie den zuständigen Behörden ein Verbot oder eine Reduzierung von Silvesterfeuerwerk in der Stadt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu erwirken. B. Zudem soll geprüft werden, wie ein umwelt- sowie gesundheitsschonendes öffentliches Alternativangebot (Lasershows bspw.) angeboten werden kann.

C. Zudem ist ein Konzept zur Durchsetzung des bereits bestehenden gesetzlichen Verbots von Silvesterfeuerwerk[4] zu erarbeiten und D. das bundesweit bestehende Verbot mittels umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit in Greifswald als auch im Landkreis durch Oberbürgermeister, Landrat und Verwaltung bekannt zu machen.

E. Der Landrat möge zudem die Gemeinden im Landkreis auf die bereits bestehenden bundesweiten Feuerwerksverbote hinweisen, dieses Verbot mittels umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises bekannt zu machen, und F. die Gemeinden bei der Festlegung von Feuerwerksverboten auf der oben beschriebenen juristischen Grundlage aktiv unterstützen.

G. Wir möchten, dass sowohl der Oberbürgermeister als auch der Landrat gemeinsam mit Bürgerschaft und Kreistag einen Appell an die Einwohnerinnen und Einwohner richten, dass auf Silvesterfeuerwerk weitgehend verzichtet werden soll. Falls es nach niederländischem Vorbild bundesweite Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk aufgrund der Pandemie in diesem Jahr geben sollte, möchten wir, dass der Appell der Befolgung dieser eventuellen Vorschriften gilt.

Siehe unsere Beschlussvorlage für den Kreistag und die ähnlich lautende Beschlussvorlage für die Bürgerschaft.

[1] In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde eine Umfrage durchgeführt, um die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Silvesterfeuerwerk feststellen zu können. Hierbei sprach sich eine Mehrheit für Einschränkungen aus. Zudem wurde ein Workshop organisiert, um detailliert über das Thema und die Optionen zu diskutieren. Hier war das Ergebnis ebenfalls eindeutig für Einschränkungen. Bundesweit haben bereits rund 100 Städte Feuerwerksverbote erlassen.
[2] Siehe diesen Bericht zu einer aktuellen Studie: https://www.mdr.de/wissen/feinstaub-luftverschmutzung-corona-sterberisiko-100.html
[3] Konkreter: Der Landrat möge in Anerkennung der Greifswalder Umfrageergebnisse zum Silvesterfeuerwerk zusammen mit dem Oberbürgermeister sowie den zuständigen Behörden der Landesebene ein Verbot von Silvesterfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung auf Grundlage des § 24 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts in Greifswald erwirken.
[4] gemäß § 23 Abs. 1 1. SprengV: in der Nähe von Alten- und Kinderheimen sowie Kirchen und Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden

Pressemeldungen zum Silvesterböllerverbot in Greifswald und Vorpommern-Greifswald:

https://www.nordkurier.de/ueckermuende/soll-das-silvester-feuerwerk-erlaubt-werden-1841430411.html
https://www.nordkurier.de/pasewalk/die-vorpommern-duerfen-es-an-silvester-ordentlich-knallen-lassen-0941680712.html
https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Greifswald-Doch-kein-Feuerwerksverbot-zu-Silvester