Vorsicht! Insektenpulver in Lebensmitteln!

Wir sind erschüttert, dass die Zulassung des Insektenpulvers aus der Hausgrille (Acheta domesticus) am 24. Januar 2023 europaweit in Kraft treten wird.

Dies bedeutet, dass in verschiedenen Lebensmitteln, die meist rein pflanzlich waren, womöglich das Pulver enthalten sein könnte. Dazu gehören zum Beispiel: Mehrkornbrot, Nüsse, Kekse, Getreideriegel, Soßen usw. Die Kennzeichnung bei den Inhaltsstoffen könnte so aussehen: „Entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Insekten werden oft gar nicht als empfindsame Lebewesen von vielen Menschen wahrgenommen. Dabei zählen sie aus biologischer Sicht zu der Gruppe der Tiere genauso wie Schafe, Hunde, Katzen und Menschen. Sie haben ein zentrales Nervensystem und können deshalb auch Schmerzreize wahrnehmen.

In verschiedenen Studien konnten Wissenschaftler außerdem Anhaltspunkte dafür herausfinden, dass Insekten individuelle Persönlichkeiten sowie Lern- und Gedächtnisfähigkeiten besitzen. (s. Quellen in den Kommentaren)
Auch für Allergiker:innen kann das Insektenpulver eine Gefahr darstellen. Zum Beispiel gab es Hinweise darauf, dass für Menschen, die allergisch auf Krebs- und Weichtiere reagieren sowie eine Hausstaubmilbenallergie haben, das Allergiepotenzial zu hoch ist. Das „Produkt“ mit Insekten muss dementsprechend gekennzeichnet werden.

Acheta domesticus (Hausgrille)“ Fotoquelle: Luis Fernández García L. Fdez / 1999-08-29. Creative Commons {{cc-by-sa-2.1-es}}

Oft werden Gründe wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz beim Bewerben der „Produkte“ aus Insekten angegeben. Doch auch in diesem Fall, ist das fragwürdig. Denn durch den Zusatz von Insektenmehl vor allem in pflanzlichen Produkten, wird die Klimabilanz des Lebensmittels eher verschlechtert als verbessert.

Stattdessen sollte viel mehr in pflanzliche Alternativen investiert werden, die nicht das Leiden von noch mehr Individuen verschlimmern und auch wesentlich klimafreundlicher als „Fleischprodukte“ sind. Eine vegane Ernährung mit Hülsenfrüchten und Nüssen liefert außerdem auch ausreichend Nährstoffe wie Proteine.

 

 

Text der EU-Durchführungsverordnung: https://lexparency.de/eu/32023R0005/