Die Sendung „Rechts. Deutsch. Radikal“ hat das Ausmaß des Rechtsrucks einem breiten Publikum verdeutlichen können. Was vorher eher nur in Studien, Expertenrunden und zivilgesellschaftlichen Bündnissen beleuchtet wurde, scheint aktuell ins breite Bewusstsein vorzudringen. Die Attentate durch rechtsextremistische Täter von Halle, Hanau oder Kassel und die Radikalisierung in den sozialen Medien oder bei der AfD haben zwar immer mal wieder aufhorchen lassen. Aber es gab bislang kein wirkungsvoll koordiniertes Maßnahmenpaket, den gefährlichen Rechtsruck Deutschlands aufzuhalten.
Einen ersten Auftakt machen nun die Mitte-Links-Abgeordneten im NRW-Landtag. Sie bringen Anträge ein, die ein Gesamtkonzept und einen Masterplan sowie konkrete Maßnahmen vorlegen, um Rassismus, Rechtsterrorismus und Antisemitismus zu bekämpfen. Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ schließt sich diesem Anliegen ausdrücklich an und fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Schritte auch auf der Bundesebene einzuleiten.
Diese Punkte sind für NRW vorgesehen:
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- eine Stelle auf Landesebene einzurichten, die eine juristische Beratung zum Thema Rechtsextremismus für Kommunen, z. B. im Umgang mit rechtsextremen Immobilien oder Konzerten, anbietet.
- eine Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene einzurichten.
- für eine Erfassung von Vorfällen zu den unterschiedlichen Ideologien der Ungleichwertigkeit durch zivilgesellschaftliche Stellen zu sorgen, angelehnt an die Stelle RIAS in Berlin.
- eine Dunkelfeldstudie zu Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen durch externe Wissenschaftler*innen in Auftrag zu geben.
- ein regelmäßiges wissenschaftliches Monitoring zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Nordrhein-Westfalen einzuführen.
- die Stelle der Antisemitismusbeauftragten weiter zu stärken.
- einen jährlichen Bericht zu Erscheinungsformen und Entwicklung des Phänomens Antisemitismus einschließlich entsprechender Maßnahmen einzuführen, den die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Antisemitismusbeauftragten erstellt.
- Fördermittel zur niedrigschwelligen Förderung von Projekten lokaler zivilgesellschaftlicher Initiativen bereitzustellen, die unbürokratisch vergeben werden.
- dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus eine eigene Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, um die im Netzwerk vorhandene Expertise stärker für die Arbeit des Landes nutzen zu können.
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das bereits seit Jahren diskutierte Demokratiefördergesetz eingeführt wird.
- Aus-und Fortbildungen von Lehrer*innen zur Demokratiebildung zu verstärken und den Politikunterricht an allen Schulformen zu stärken.
- die Netzwerke „Schule ohne Rassismus“ und „Schule der Vielfalt“ weiter zu stärken.
- innovative Formate zur Demokratiebildung in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung zu erleichtern.
- die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung zu stärken.
- einen strukturierten Austausch der Kreispolizeibehörden und der Landesoberbehörden der Polizei zum Umgang mit rechtsextremen Strukturen und zu Fragen des Versammlungsrechts – beispielsweise mit Blick auf Auflagen – einzuführen.
- durch verpflichtende Fortbildungen für eine stärkere Sensibilisierung zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften zu sorgen.
- den Ermittlungsdruck und das konsequente Vorgehen gegen rechtsextreme und rechtsterroristische Netzwerke zu verstärken.
- die Arbeit gegen Rechtsextremismus zu stärken,
- das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus weiterzuentwickeln,
- das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ auszuweiten sowie
- die Handlungsempfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses III zu den Verbrechen des NSU in Nordrhein-Westfalen der 16. Legislaturperiode des Landtages NRW (Drucksache 16/14400) umzusetzen
- Nach dem Vorbild der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein landesrechtliche Regelungen für das Versammlungsrecht zu verabschieden, die insbesondere auch bessere Handlungsmöglichkeiten als bisher schaffen, um rechtsextreme Versammlungen und Kundgebungen an Gedenktagen aus Anlass der nationalsozialistischen Gewalt- und Terrorherrschaft zu unterbinden.
- ein Lagebild Antisemitismus und Diskriminierung zu erstellen,
- in mehr Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur politischen Bildung zu investieren und die Blockade gegen ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene aufzubrechen,
- ein gemeinsames Aktionsbündnis, an dem alle relevanten Institutionen an einen Tisch kommen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen, zu initiieren. Mit der Landeskoordinierungsstelle Rechtsextremismus wurde vor Jahren so eine Stelle geschaffen, dessen Kreis aber erweitert werden muss,
- für religiöse Einrichtungen wie Synagogen und Moscheen verstärkte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen,
- unsere Sicherheitsbehörden für rechtsextreme Taten stärker zu sensibilisieren, z. B. durch eine*n Antisemitismusbeauftragte*n in der Polizei,
- Verfassungsschutz und Polizei zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus personell aufzustocken,
- die inhaltliche Weiterentwicklung des „Projekts Wegweiser“ und eine Ausweitung des Programms auf sämtliche Formen von Extremismus durch die Schaffung von entsprechenden Präventionszentren voranzutreiben,
- Verständnis für Demokratie und den Rechtsstaat, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Toleranz und Respekt im Schulalltag verbindlich zu verankern und zu stärken. Projekte, wie „Schule ohne Rassismus –Schule mit Courage“, bieten darüber hinaus eine gute Möglichkeit zur Thematisierung von antisemitischen und anderen menschenverachtenden Einstellungen. Die Schulen benötigen ausreichende Ressourcen für die Prävention, um z.B. Radikalisierung, Diskriminierung und Gewalt zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise der kontinuierliche Einsatz von Schulsozialarbeiter*innen die enge Anbindung an die Jugendhilfe wichtige Instrumente,
- eine Dunkelfeldstudie durch externe Wissenschaftler*innen durchführen zu lassen, um ein klareres Bild der unterschiedlichen Formen des Antisemitismus zu bekommen,
- eine konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer Straftaten, die dauerhafte Förderung von Trägern der Antisemitismusprävention und eine langfristig angelegte Forschungsförderung zum Antisemitismus auf den Weg zu bringen,
- die Erinnerung an die Shoa auch für zukünftige Generationen wach und erlebbar zu halten. Ein neues Feld könnte die Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Sportvereinen sein sowie
- Täter und rechtsextreme Netzwerke nicht zu verharmlosen. Wir fordern eine klare Sprache, die die Taten korrekt benennt. Es handelt sich um rechtsextremistischen Terrorismus.
- Die Beobachtung von Rechtsextremen in NRW durch den Verfassungsschutz ist auszuweiten und zu intensivieren.
- Nach dem Vorbild der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind landesrechtliche Regelungen für das Versammlungsrechtzu verabschieden, die insbesondere auch bessere Handlungsmöglichkeiten als bisher schaffen, um rechtsextreme Versammlungen und Kundgebungen an Gedenktagen aus Anlass der nationalsozialistischen der Gewalt-und Terrorherrschaft zu unterbinden.
- Für religiöse Einrichtungen wie Synagogen und Moscheen sind verstärkte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, z.B. durch fortlaufend intensivere Bestreifung.
- Unsere Sicherheitsbehörden müssen für rechtsextreme Einstellungen und Taten stärker sensibilisiert werden, z.B.durch eine/n Antisemitismusbeauftragte/n und/oder Antirassis-musbeauftragte/n beim Landeskriminalamt, die/der intern die Themen Aus-und Fortbildung vorantreibt, den Polizeibeamt*innen bei sämtlichen Delikten mit rassistischem Hintergrund beratend zur Seite steht sowie Strategien zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus und Rassismus entwickelt. Nach außen soll sie/er Ansprechpartner/in für alle religiösen Gemeinden und Organisationen sowie für Politik, Gesellschaft und Wissenschaft sein.
- Beim Landeskriminalamt ist nach dem Vorbild der Bundesländer Hessen und Berlin eine zentrale Stelle einzurichten, bei der rechte Vorfälle in Sicherheitsbehörden gemeldet werden können. Ziel muss dabei sein, bereits „niedrigschwellige Meldungen“ über extremistische Vorfälle weiterzuleiten, um ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherzustellen.
- Die Laufbahnverordnung bei der Polizei NRW ist nach dem Vorbild des Bundeskriminalamts so anzupassen, dass verstärkt IT-Experten als Cybercops in den Landesdienst geholt werden können.
- Für die klare sprachliche Bezeichnung rechtsextremer Taten sind neue Richtlinien für die Kommunikation der Polizeiarbeit zu erstellen. So ist zum Beispiel „fremdenfeindlich“ bereits ein diskriminierender Begriff, weil er Betroffene als Fremde bezeichnet.
- Die Bekämpfung von Phänomenen wie Clan-Kriminalität ist wichtig, darf aber nicht dazu führen, dass durch eine übertriebene medienwirksame Inszenierung und kommunikative Zuspitzung der Ermittlungsarbeit auf Shisha-Bars oder Barber-Shops die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung und damit einhergehender Diskriminierung von Minderheiten entsteht.
- Das Programm Radar iTE, das hilft die Gefahr von Gefährdern einzuschätzen, wurde für islamistische Gefährder eingeführt. Dieses Programm wurde unter Mithilfe von NRW gemeinsam mit Psycholog*innen der Universität Konstanz seit 2015 entwickelt und wird über das Bundeskriminalamt seit 2017 allen Landeskriminalämtern angeboten, um eine Einschätzung nach festen Kriterien zu erhalten. Dieses Programm muss nun auch auf die Gruppe der Rechtsextremisten ausgeweitet werden.
- Der Verein „Identitäre Bewegung“ mit Sitz in Paderborn muss verboten werden. Das gilt auch für andere Vereinigungen der „neuen Rechten“, die rechtsextremes Gedankengut fördern (rechtsextreme Vereinigungen wie z.B. rechtsextreme Jugendorganisationen und Studentenverbindungen oder rechtsextreme Think-Tanks).
- Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist damit zu beauftragen, eine Beobachtung der nordrhein-westfälischen AfD zu prüfen.
- Es müssen beim polizeilichen Staatsschutz weitere personelle Ressourcen bereitgestellt werden, um Rechtsextremismus zu identifizieren und nachhaltig zu bekämpfen.
- Polizei-, Sicherheits-und Justizbehörden müssen frei von rassistischer und rechtsextremer Gesinnung sein. Dazu gehört, dass unsere Behörden für rechtsextreme Einstellungen und Taten stärker sensibilisiert werden. Denn häufig werden Gewaltdelikte in den zuständigen Kommissariaten und nicht in Staatsschutzabteilungen bearbeitet. Dennoch müssen rassistische und rechtsextremistische Motive erkannt werden. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung von Kommissaranwärter*innen.
- Die Bekämpfung des Phänomens der „Hasskriminalität“ und insbesondere die Bekämpfung der Verbreitung hasserfüllter Parolen muss deutlich verstärkt werden. Hierzu muss, ähnlich wie auf der Bundesebene beim BKA, eine zentrale Stelle beim LKA eingerichtet werden.
- Verfassungsschutz und Polizei sind zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet personell aufzustocken. Die Verantwortung für Strafverfolgung im Netz muss der Staat übernehmen und darf sie nicht allein Privaten überlassen.
- „Schwarmterrorismus“ frühzeitig erkennen und bekämpfen: Rechtsextreme und gewaltbereite Gefährder bilden dynamische Netzwerke, in denen spontan Einzeltäter für terroristische Gewaltakte mobilisiert werden können. Die Sicherheitsbehörden müssen Konzepte entwickeln, um diesen „Schwarmterror“ frühzeitig erkennen und beobachten zu können.
- Das Waffenrecht muss verschärft werden. Die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Waffenbesitzers müssen intensiver in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
- Mitglieder rechtsextremer Netzwerke entwaffnen: Eine Mitgliedschaft in rechtsextremistischen Organisationen und Netzwerken muss zwangsläufig zur Entwaffnung und dem Entzug des Waffenscheins führen. Ein besonderes Augenmerk muss auf sog. „Hybridwaffen“ und „Geisterwaffen“ liegen, die mit privaten 3D-Druckern hergestellt werden können.
- Im Rahmen der Ausbildung beim Land Nordrhein-Westfalen ist die politische Bildung zu stärken, u.a. durch den Besuch von Dokumentations-und Gedenkstätten. Die Gemeinden und Gemeindeverbände werden aufgerufen, ähnlich zu verfahren. Die Landeszentrale für politische Bildung wird entsprechende Lehr- und Unterrichtsmaterialien ausarbeiten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereit gestellt bekommen.
- Ein Lagebild Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung ist zu erstellen, das jährlich dezidiert Auskunft darüber gibt, wie Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Abstammung und Religion Opfer von Gewalttaten, rassistischen Angriffen und Unterdrückung werden.
- Mit einer Dunkelfeldstudie durch externe Wissenschaftler*innen soll ein klareres Bild der unterschiedlichen Formen des Antisemitismus gezeichnet werden.
- Die Landesregierung muss umgehend den beschlossenen, aber längst überfälligen Demokratiebericht vorlegen.
- Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten muss durch zusätzliches Personal und finanzielle Ressourcen intensiver unterstützt werden (vgl. Drs. 17/8276 und 17/8277).
- Maßnahmen zur Demokratieförderung und politischen Bildung müssen ausgebaut und die Blockadegegen ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene aufgegeben werden.
- Das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ ist auszuweiten.
- Die wichtige Arbeit der Rassismuspräventionmuss durch eine dauerhafte finanzielle Förderung der Träger sichergestellt werden Förderung von Bildung und Medienkompetenz: Insbesondere junge Menschen müssen lernen, mit Emotionalisierung, Verschwörungstheorien und digitaler Gewalt umzugehen. Sie müssen für Desinformation und Fake News sensibilisiert werden und sollten diese frühzeitig erkennen können.
- Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer müssen gleichermaßen über alle Schulformen hinweg gestärkt werden, um allen Schüler*innen die gleiche Ausgangsbasis für die gesellschaftliche Teilhabe in einer Demokratie zu ermöglichen. Die Pläne zur Einführung eines Fachs Wirtschaft und die vorgestellten Änderungen in den Stundentafeln zur Priorisierung von Wirtschaft sind nicht weiter zu verfolgen.
- Um die Demokratiekompetenz in der Schule als Garant für eine demokratische Gesellschaft zu stärken, soll u.a. der Anteil politischer Themen im Fach Sozialwissenschaften auf 50% angehoben werden (vgl. Hedtke-Studie, z. Z. nur 36,9%).
- Der Fachunterricht in den Gesellschaftswissenschaften soll durch grundständig ausgebildete Fachlehrer*innen sowie die Überprüfung dieser Maßnahme durch die Bezirksregierungen durchgeführt werden.
- Für die Ausbildung demokratischer Kompetenzen muss es einen klareren Lebensweltbezug in der Schule sowie eine Verankerung politischer Themen über alle Fächer hinweg geben: mehr politische Partizipationsmöglichkeiten der Schüler*innen, verbindliche Nutzung außerschulischer Lernorte, wie Besuche der Parlamente, Rathäuser, Gedenkstätten oder andere Orte der Erinnerungskultur, mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung und des Mitentscheidens in schulischen Gremien, Implementation eines „Tags der politischen Bildung“, mehr schulische Unterstützung für Schüler*innen, die ein politisches Engagement an ihrer Schule oder in ihrer Freizeit ausüben.
- In der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften braucht es ein flächendeckendes Angebot an fachspezifischen Fortbildungen für den Bereich der Gesellschaftswissenschaften mit dem Fokus auf die Ausbildung der Demokratiekompetenz sowie die Konzeption von inhaltlich-fachlichen Unterrichtsmaterialien und Bereitstellung eines Materialpools von QUALiS zur Unterstützung der Lehrkräfte.
- Unterwanderungsversuchen von Rechts in der Jugendarbeit muss entschieden entgegengewirkt werden. Jugendliche und Kollegen müssen im Umgang mit diesen Mitarbeitern intensiv geschult werden.
- Die Jugendverbände, die aufgrund ihres antirassistischen Grundkonsenses dem politischen Druck der AfD ausgesetzt sind, müssen entschlossen und mit breitem Konsens unterstützt werden.
- Erzieher*innen arbeiten in der Regel eng mit den Familien der Kinder ihrer Einrichtung zusammen. Sie müssen geschult und vorbereitet werden, damit sie auf Kinder und Erwachsene mit rechtsradikalen Aussagen angemessen reagieren können. Hier muss auf mehreren Ebenen gearbeitet werden. Zum einen müssen die Erzieher*innen und Erzieher auf die emotionale Arbeit mit dem Kind und der Gruppe von Kindern geschult werden. Auf der anderen Seite muss ein zielführender Umgang mit den Eltern erarbeitet werden, um sich selbst auch zu schützen. Viele Eltern versuchen über die Arbeit in der Elternvertretung oder das Übernehmen freiwilliger Aufgaben Einfluss auf die Arbeit in der Einrichtung zu nehmen, hier muss die Einrichtung unterstützt werden, damit einen entsprechenden Umgang zu finden.
- Wie auch in der Jugendarbeit kann man Unterwanderungsversuche von Rechts in der frühkindlichen Bildungbeobachten. Auch hier müssen Kollegen, aber auch Kinder für den Umgang sensibilisiert und geschult werden. Hierfür gibt es bereits Handreichungen Dritter, die ausgeweitet werden müssen.
- Die Forschung zum Thema Rechtsextremismus und zur Prävention gegen Rechtsextre-mismus muss gestärkt und ausgebaut werden.
- Mit Nachdruck und durch konsequentes Handeln sind die mehreren Hundert offenen, nicht vollstreckten Haftbefehle gegen Rechtsextreme jeweils zeitnah zu vollstrecken.
- Die Landesregierung soll zeitnah die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Auswertung und Analyse offener Haftbefehle gegen Rechtsextreme eigenständig und ohne Rückgriff auf das Bundeskriminalamt möglich ist. Diese Daten müssen einer statistischen Auswertung dauerhaft zur Verfügung stehen.
- Die unbesetzten Stellen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten sind jeweils zeitnah zu besetzen.
- Die Zuständigkeiten der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist um die Zuständigkeit für Ermittlungen gegen rechtsextreme Täter zu ergänzen und zu bündeln.
- Die Landesregierung hat nicht nur durch Beratungen gegenüber den Kommunen, sondern durch eigenes Handeln konsequent einer Unterwanderung der wichtigen Funktion der ehrenamtlichen Richter*innen durch Rechtsextreme zu verhindern.
- Die von der rot-grünen Landesregierung 2016 eingebrachte Bundesratsinitiative „Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung“ (BR-Drs 706/16) soll von der Landesregierung mit Nachdruck im Bundesrat vertreten werden.
- Im Rahmen des Rechtskundeunterrichts an Schulen ist der Umgang mit dem Rechtsextremismus zukünftig verbindlich vorzusehen. Dafür wird die Justiz ausreichend Staatsanwältinnen*Staatsanwälte bzw. Richter*innen zur Verfügung stellen.
- Die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ muss nachhaltig finanziell ausgestattet sein, dass diese ihre Angebote wie Wanderausstellung und Fortbildungen, Symposien und Schriftenreihe ausbauen kann.
- Rassismus, Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus müssen stärker zusammengedacht werden. Der Landtag möge daher die Umsetzung der Forderung zur Einrichtung einer unabhängigen Landeskoordinierungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus (Drs.17/7913, Stand 19.11.2019) beschließen.
- Wir müssen Vielfalt sichtbar machen: Die Landesregierung muss die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes wieder aufnehmen. Menschen mit Migrationshintergrund müssen ihrem Anteil der Bevölkerung entsprechend in öffentlichen Institutionen abgebildet sein. Vielfalt muss Normalität werden.
- Höchste Priorität muss dem Schutz und der Sicherheit unserer Bürger*innen gelten. Dafür müssen die Schutz-und Sicherheitsmaßnahmen von religiösen Einrichtungen, insbesondere Synagogen und Moscheen, und weiteren sensiblen Einrichtungen verschärft werden. Dazu gehören auch kulturelle Einrichtungen.
- Für allen Beschäftigten der Polizei, Justiz und Verfassungsschutz ist vor der Berufung/Einstellung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen, ob Erkenntnisse vorliegen, die im Rahmen einer Gesamtabwägung bei Zweifeln an der Verfassungstreue der Bewerberin/des Bewerbers begründen können.
- Die Handlungsempfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses III zu den Verbrechen des NSU in Nordrhein-Westfalen aus der 16. Legislaturperiode des Landtages NRW (Drucksache 16/14400) sind vollständig und mit höchster Aufmerksamkeit umzusetzen. Hierzu zählt auch die Einrichtung einer zentralen Forschungsstelle Extremismus. Die vom PUA NSU geforderte Revisionsgruppe muss nunmehr umgehend ihre Arbeit aufnehmen und in Absprache mit den Staatsanwaltschaften Altfälle prüfen und dem Landtag über diese Prüfung einen Bericht vorlegen.
- Das „Projekt Wegweiser“ muss inhaltlich weiterentwickelt und auf sämtliche Formen von Extremismus ausgeweitet werden. Dabei sollen die bisherigen Anlaufstellen „Wegweiser“ ergänzend zu den guten Angeboten der Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und den Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt zu phänomenübergreifenden Präventionszentren ausgebaut werden. Hierbei sollen auch spezifische Angebote für Frauen geschaffen werden.
- Die Landesregierung muss ein gemeinsames Aktionsbündnis installieren, an dem alle relevanten Institutionen an einen Tisch kommen und die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen evaluieren und kontinuierlich Konzepte weiterentwickeln. Mit der Landeskoordinierungsstelle Rechtsextremismus wurde vor Jahren solch eine Stelle geschaffen, dessen Arbeit intensiviert und dessen Teilnehmerkreis dringend erweitert werden muss,
- Die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung zu stärken und das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus aufzustocken und die Mittel hierfür zu verdoppeln.
- Prävention und Deradikalisierung stärken: In der Hooligan- und Islamistenszene werden Gefährder seit Jahren aktiv angesprochen. Auch in der rechten Szene muss dieser Präventionsarbeit eine bedeutend größere Rolle eingeräumt werden. Zudem müssen Deradikalisierungsprogramme und Ausstiegsangebote, beispielsweise in Gefängnissen, massiv ausgebaut werden.
- Aussteigerprogramme für Rechtsextreme sind weiter auszubauen.
- Meldestellen für antimuslimische und antisemitische Vorfälle sind auszubauen: Meldestellen sind ein Frühwarnsystem und sollten gefördert werden. Sie können Gefährdungen durch Rechtsextremisten erkennen und melden.
Wir hoffen, dass dieses umfangreiche Maßnahmepaket nicht von CDU, FDP und AfD verhindert wird, sondern in Nordrhein-Westfalen gezeigt werden kann, wie man rechte Strukturen und Ideologien wirksam bekämpfen kann. Insbesondere Dortmund ist eine rechtsradikale Hochburg, wo zu lange weggeschaut wurde, als rechte Netzwerke entstanden und Menschen ins rechte Abseits rutschten.
Auch innerhalb der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ gehen wir energisch gegen jegliche rechte Tendenzen vor und distanzieren uns von jeglichen direkten oder indirekten Verbindungen nach Rechts. Die Verantwortung liegt bei uns allen, bei jedem Einzelnen: aufmerksam, konstruktiv, aufklärend gegen Rassimus, Antisemitismus und Neonazismus vorgehen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen!