Bürgerschaft Greifswald beschließt agrarpolitischen Meilenstein 

Tierschutzpartei begrüßt Einführung
der von ihr mit initiierten Pachtkriterien

Es ist ein Stück Pionierarbeit. Erstmalig hat bundesweit eine Kommune Pachtkriterien für die Vergabe landwirtschaftlich genutzter Flächen beschlossen, die zukünftig eine nachhaltigere, ökologischere Bewirtschaftung gewährleisten. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) hat diesen politischen Diskussions- u. Entscheidungsprozess in enger Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke maßgeblich angeschoben und vorangetrieben. Gemeinsam mit den Grünen, der SPD und der Alternativen Liste wurde nach langem Abstimmungsprozess schließlich die gemeinsame Beschlussvorlage erarbeitet.

Die städtischen Flächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Nun freuen wir uns, dass die Bürgerschaft sich mehrheitlich und über die Grenzen von Fraktionen und politischen Lagern hinweg zu ihrer Verantwortung bekannt hat, auf lokaler Ebene auf Probleme wie massives Artensterben (z.B. bei Insekten und Vögeln), Verunreinigung von Grundwasser und Gewässern durch Überdüngung und Pestizideinsatz oder vermeidbare CO2-/Methan-Freisetzung zu reagieren.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz möchte allen an der politischen Diskussion beteiligten Akteurinnen und Akteuren danken. Dieser Dank gilt insbesondere der Initiative „Unser Land schafft Wandel“, die uns bei der Erstellung der Vergabekriterien fachlich beraten haben, und den Landwirtinnen und Landwirten, die uns mit viel Geduld ihre Situation erklärt und auf Schwächen der ursprünglichen Beschlussvorlage aufmerksam gemacht haben. Die Kritik haben wir in wichtigen Punkten angenommen und die Vorlage entsprechend überarbeitet.

Mit der Verabschiedung der Pachtkriterien wurden jedoch bislang nur die Rahmenbedingungen festgelegt. Wir hoffen, dass der begonnene Dialog zwischen Politik, Landwirtinnen und Landwirten, Bürgerinnen und Bürgern sowie Umwelt- u. Naturschutzorganisationen zukünftig vertieft wird, um gemeinsam an besseren Konzepten für unsere Zukunft zu arbeiten.

V.i.S.d.P.: Christoph Volkenand

 

Siehe dazu auch den Kommentar von Robert Gabel: Glaube, Liebe, Hoffnung – warum die agrarpolitische Wende in Greifswald beginnt

 

Folgende Kriterien werden dem Vergabeprozess bei neu ausgeschriebenen Pachtverträgen zugrunde gelegt:
1)       Betriebssitz/Ortsansässigkeit des Bewerbers im Pachtgebiet
2)       Bewirtschaftungsform angepasst an die ausgeschriebene Fläche
3)       Ausrichtung der Bewirtschaftungsweise ausgerichtet auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Zertifizierten Ökolandbau-Betrieben ist der Vorrang zu geben. Gleichgestellt werden aber auch konventionelle Betriebe, wenn ihr Betriebskonzept umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorsieht. In diesem Fall soll das Konzept zur Bewirtschaftung der Flächen (im Zug der Bewerbung um die Pachtfläche) von einem anerkannten Naturschutz-, Bio-Anbauverband oder einer landwirtschaftlichen Naturschutzberatung bestätigt werden. Betriebe, mit einem Konzept zur Anwendung des Integrierten Pflanzenschutzes sind den ersten beiden Optionen nachgeordnet, werden jedoch gegenüber rein konventionell wirtschaftenden Betrieben bevorzugt.
4)       Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
5)       Biodiversitätsfördernde Maßnahmen
6)       Darstellung der Form der Unternehmensform
7)       Fachliche Qualifikation des Bewerbers
8)       Arbeitskräftebestand, neu entstehende Arbeitsplätze, Lehrlingsausbildung
9)       Konzepte zu regionalen Vermarktungsmöglichkeiten oder andere innovative Ideen
10)  Neugründung eines Betriebes/Junglandwirt
11)  Förderung kleiner Betriebsgrößen
12)  Bildungsangebote und Inklusion
13)  Pachtverlängerung
Ausschlusskriterien:
Ausschlusskriterium ist neben der Nichteinhaltung des Mindestpachtgebots die Nichteinhaltung von ökologischen Mindestanforderungen. Diese Anforderungen sind:
1.  keine gentechnisch veränderten Organismen im ganzen Betrieb (Saatgut und Futtermittel).
2.  kein Grünlandumbruch, keine Entfernung von Landschaftselementen, kein Verfüllen von Nassstellen, kein Ausbringen von Klärschlamm.
3.  bei Tierhaltung: a) so viele Tiere in der Betriebsstätte, wie das Bundesimmissionsschutzgesetz empfiehlt, b) der Betrieb mindestens 60 % des Futters aus eigener Erzeugung herstellt, c) der Tierbesatz im Betrieb nicht mehr als 2 GVE/ha umfasst.