Über den BAK „Jagd und Angeln“

Anti-Jagd

Jagd in Deutschland ist primär ein Freizeitvergnügen von etwa 340.000 Jägern. Die so genannte Hege findet mit Büchse und Flinte statt; die Schaffung von Biotopen, Biotopvernetzung, oder nur die Schaffung von Deckung für das Wild spielt kaum eine Rolle. Im Vordergrund stehen Freizeitgestaltung und Jagdtrieb und für viele auch die Lust am Töten. Etwa 5,5 Millionen Tiere sind jedes Jahr Opfer dieses Hobbys, darunter auch Katzen, Hunde, Singvögel, Tiere, die sich auf der Roten Liste der bedrohten Arten befinden – die Dunkelziffer ist erheblich höher. Nur ein kleiner Teil des Wildes wird z. B. als Nahrungsmittel verwertet, der weitaus größere Teil der Tiere wird als „Abfall“ entsorgt.

Dieser Zustand findet in der Bevölkerung immer weniger Akzeptanz. Die Aufklärung um die tatsächlichen Hintergründe der Jagd, welche eine Vielzahl von Organisationen und Initiativen seit Jahren betreiben, fördert diese Tendenz der Ablehnung.

RehMit Tierschutz und einem moralisch und ethisch korrekten Umgang mit Tieren ist die Jagd nicht vereinbar. Zudem steht die praktizierte Form der Jagd in krassem Widerspruch zu aktuellen biologischen Erkenntnissen.

Jagd geht uns alle an! Jeder kann in ein durch die Jagd provoziertes Gefahrenszenario geraten: beim Waldspaziergang, im Straßenverkehr in Form von durch Jagd provozierte Wildunfälle, usw. usf. Ebenfalls sind Ihre Haustiere in Gefahr. In Deutschland dürfen nach wie vor freilaufende Katzen und Hunde durch Jäger legal getötet werden, wenn diese im Verdacht des „Wilderns“ stehen.

Zwei Themen stehen für den Bundesarbeitskreis Jagd und dem Aktionsbündnis Jagdfreie Natur im Vordergrund:

Legaler Haustierabschuss durch Jäger in Deutschland

Jäger

Deutschen Jägern ist es durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze erlaubt, freilaufende und angeblich wildernde Hunde und streunende Katzen im Sinne des Jagdschutzes zu töten. Katzen gelten als streunend und dürfen von Jägern erschossen werden, wenn sie sich – je nach betreffendem Landesjagdgesetz – 200 bis 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten. Wiederum durch das jeweils geltende Landesjagdgesetz ist auch geregelt, ob dabei überhaupt ein „Wildern“ erkennbar sein muss oder nicht.

Ähnliches gilt ebenfalls für Hunde. Ein Abschuss ist erlaubt, wenn sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters befindet. Auch hier lassen einzelne Landesjagdgesetze zu, den Hund zu töten, wenn er keinem Wild ersichtlich nachstellt. Oft wurde schon Hundehaltern sogar mit dem Abschuss ihres Hundes gedroht, obwohl er angeleint war.

Kommt es zu einem Rechtstreit nach dem Abschuss eines Hundes, muss nicht der Jäger beweisen, dass der Hund gewildert hat, sondern der Halter muss den Beweis erbringen, dass sein erschossener Vierbeiner keinem Wild nachstellte. Jährlich verlieren so abertausende Hunde und Katzen durch Jägerhand ihr Leben oder werden angeschossen. Das betroffene Tier – sofern es überlebt – behält einen dauerhaften physischen und psychischen Schaden; das Leid und die Trauer der Halter ist schwer in Worte zu fassen.

Keine offiziellen Zahlen – hohe Dunkelziffer

Hochsitz

Es gibt kaum offizielle Zahlen, wie viele Katzen und Hunde von Jägern erschossen oder auf andere Art und Weise – zum Beispiel in Fallen – getötet werden. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden nach offiziellen Angaben im Rahmen des so genannten „Jagdschutzes“ im Jagdjahr 2008/2009 128 Hunde und 11.385 Katzen getötet.

Da Haustierabschuss in der Öffentlichkeit verständlicherweise ein hochsensibles Thema ist, werden Abschüsse von den Tätern selten eingestanden. Daher ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer um ein vielfaches höher liegt. Eine Meldepflicht existiert nicht! In Jägerkreisen gilt bei diesem heiklen Thema – um negative Publicity zu vermeiden – der „3-S-Grundsatz“: Schießen, Schaufeln, Schweigen.

NamhafteTierschutzorganisationen gehen davon aus, dass zwischen 250.000 und 300.000 Katzen und 20.00 bis 30.000 Hunde in Deutschland pro Jahr von Jägern erschossen oder durch Fallen brutal verstümmelt und getötet werden.

Katzen im Revier nicht erwünscht

Viele Jäger machen kein Geheimnis daraus, dass sie Katzen – wenn sich die Möglichkeit ergibt – gerne „nebenbei“ erschießen, sie anschließend verscharren oder als Verkehrsopfer getarnt auf der Straße „entsorgen“. Nicht selten landen sie auch auf dem „Luderplatz“ (Anlockplatz zum Erlegen von „Raubwild“, vorzugsweise Füchse).

Die Dunkelziffer, wie viele Katzen vom jagdlich geführten Hunden mit Zustimmung des Jägers gerissen werden, kann nur erahnt werden.

So bleibt vielen Tierhaltern nur die Sorge und die zermürbende Ungewissheit, was mit ihrem geliebten Haustier geschehen ist, denn sie wissen nicht, dass ihr Tier, vom Jäger getötet und verscharrt, unter der Erde liegt.

Haltlose Jäger-Argumentation

Jäger argumentieren, Katzen würden die Singvögelbestände massiv gefährden oder könnten gefährlich für Junghasen und Hühnervögel werden. Wissenschaftliche Studien und Erfahrungen widerlegen jedoch diese Behauptung eindeutig!

So gibt es zum Beispiel im Großraum Berlin zwei Drittel aller in Deutschland vorkommenden Vogelarten und 40.000 bis 100.000 freilebende Katzen. Bisher wurde dort kein Bestandsrückgang bei den Vogelarten festgestellt!

Skandalöse Gesetzgebung

Es ist paradox bei Tieren von „wildern“ zu sprechen, da dieser Begriff in Gesetzestexten eindeutig als eine aktive Tat des unrechtmäßigen Erlegens und Aneignens von Wild durch eine Person definiert ist.

Der legalisierte Haustier-Abschuss durch Jäger in einem Land, in dem der Schutz der Tiere im Grundgesetz (Art. 20a GG) seit dem Jahr 2002 verankert und damit zur Staatszielbestimmung erhoben wurde, ist ein Skandal und stößt in der Bevölkerung auf strikte Ablehnung.

Die Tatsache, dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht. Der legalisiere Haustier-Abschuss wurzelt in der übertriebenen Angst, „streunende“ Haustiere könnten jagdbares Wild reißen und damit die Strecke (Anzahl der erlegten Wildtiere) der Jäger schmälern.

Fallenjagd

Der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass die Fallenjagd in Deutschland nach wie vor erlaubt und in den Jagdrevieren üblich ist.

Über diese tierquälerischen Jagdmethode sprechen Jäger in der Regel nicht gerne, um ihrem Image als „Heger und Pfleger der Natur und als selbst ernannte Tierschützer“ nicht zu schaden.

Die Annahme, in Deutschland seien nur Lebendfallen erlaubt, ist falsch! Totschlagfallen sind erlaubt, wenn auch dafür vom Gesetzgeber entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, wie beispielsweise so genannte „Fallenbunker“, in denen die Fallen zu platzieren sind.

Trotzdem werden immer wieder Totschlagfallen, darunter die grausamen „Tellereisen“, ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im offenen Gelände aufgestellt. Selbst gegen geschützte Greifvogelarten werden derartige Fallen eingesetzt.

Fuchs

Grausame Realität

Fallenjagd gehört zu den barbarischsten Jagdformen. Es ist dabei in der Betrachtung gleichgültig, ob die Jagd mit Totschlagfallen oder Lebendfallen durchgeführt wird.

Beide Fallenarten sorgen für extremes Tierleid. Keine Totschlagfalle garantiert den sofortigen Tod des Tieres; stunden- und tagelanges Leiden in der Falle oder ein Entkommen mit zerschlagenen oder abgetrennten Gliedmaßen sind keine Ausnahme.

Bei Lebendfallen geraten die gefangenen Tiere in den beengten Behältnissen in Todesangst und verletzen sich häufig. Obwohl regelmäßige Kontrollzyklen vorgeschrieben sind, sterben nicht wenige Tiere in ihrer Panik an Herzversagen oder verhungern und verdursten. Denn zu der grundsätzlichen Brutalität kommt eine weitere Verschärfung, wenn die Fallen nicht wie vorgeschrieben in kurzen Abständen von den Jägern kontrolliert werden.

In Fallen können alle Tierarten geraten

Die Fallenjagd konzentriert sich in erster Linie auf Fuchs, Marder und Waschbär, dient aber auch als probates Mittel in aller Stille streunende Hauskatzen zu „beseitigen“. Die Grundproblematik bei dieser Jagdmethode besteht darin, dass eine Falle – auch wenn diese auf eine bestimmte Tiergröße ausgerichtet ist – nicht selektieren kann, welche Tierart ihr zum Opfer fällt. So kann beispielsweise eine Hauskatze in eine Fuchsfalle geraten, zumal häufig mit Ködern und Lockstoffen gearbeitet wird, die nicht nur eine bestimmte Tierart anlocken.

Viele Jäger, die sich unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die generelle Erlaubnis zur Haustierjagd angespornt fühlen, sehen somit in der stillen „Beseitigung“ dieser „Wilderer“ ein willkommenes Beiwerk der Fallenjagd.

Auch Hunde können Opfer der tückischen Fallenjagd werden. Für Hunde stellen in erster Linie Schlagfallen eine Gefahr dar.

Achtung: Fallen drohen überall

Falsch ist auch die Annahme, dass die Fallen nur im tiefen Wald fernab von Wanderwegen aufgestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall, sie werden meistens in der Nähe von jagdlichen Einrichtungen, wie z.B. Hochsitzen oder in der Nähe von Waldwegen aufgestellt, um die Kontrollgänge zu erleichtern.

Selbst unmittelbar im Umfeld von Wohngebieten oder Kleingartenanlagen wird die Fallenjagd betrieben. Dies geschieht unter anderem mit der Begründung, die Bevölkerung vor dem „gefährlichen“ Fuchs zu beschützen, der Überträger von Tollwut und Fuchsbandwurm sein kann.

Dass die Tollwut hierzulande ausgerottet ist und es weitaus wahrscheinlicher ist, vom Blitz erschlagen zu werden als am Fuchsbandwurm zu erkranken, wird dabei verschwiegen. Deutschlandweit infizieren sich jährlich gerade einmal 20 Menschen, die meisten davon Angehörige von Risikogruppen (z.B. Jäger).

Mehr geht es den Jägern darum, unliebsame Jagdkonkurrenten, wie beispielsweise den Fuchs, auszuschalten.

Unser BAK Jagd und Angeln bei facebook
Kontakt: bak-jagd@tierschutzpartei.de

Weiterführende Links zum Thema Jagd:

www.jagdfreie-natur.de
www.anti-jagd-allianz.de
www.pro-iure-animalis.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.zwangsbejagung-ade.de

 

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